Schüler*innenzeitungen in Niedersachsen

Schülerzeitungen in Niedersachsen

Niedersachsen hat eine Vielzahl von Schülerinnen und Schülern, die sich in Schüler*innenzeitungen engagieren

Auch für Schüler*innenzeitungen gilt das Niedersächsische Pressegesetz. Damit gehen gewisse Rechte und Pflichten einher, über die ihr Bescheid wissen solltet. Wir als Junge Presse Niedersachsen e. V. setzen uns für euch und eure Rechte als Schüler*innenzeitungsmacher*innen ein. Zudem bilden wir Schülerinnen und Schüler, die Medien machen, bei vielfältigen Seminaren aus.

Für alle staatlichen Schulen in Niedersachsen gilt:

Pressefreiheit an Schulen

§ 87 des Niedersächsischen Schulgesetzes besagt, dass Schüler*innenzeitungen dem Presserecht unterliegen. Das bedeutet, dass eure Zeitung durch die Pressefreiheit gedeckt ist und keine Zensur stattfinden darf. Konkret heißt das, dass ihr euch vor der Veröffentlichung keine Erlaubnis von der Schulleitung einholen müsst. Wenn eure Schulleitung dennoch verlangt, eure Zeitung vorab gegenzulesen, müsst ihr dem nicht Folge leisten.

Pflichten von Schüler*innenzeitungen

Es liegt in eurer Verantwortung als Redaktion bei der Produktion eurer Schüler*innenzeitung sorgfältig zu recherchieren, nur die Wahrheit zu schreiben und nicht gegen Gesetze zu verstoßen.

Redaktion einer Schülerzeitung

Der oder die Chefredakteur*in ist verantwortlich für die Inhalte und muss im Impressum benannt werden.

Zudem benötigt eure Schüler*innenzeitung gemäß § 8 des Niedersächischen Pressegesetzes ein Impressum, welches folgende Informationen enthält:

  • Name einer verantwortlichen Redauteurin/eines verantwortlichen Redakteurs
    (Diese Person muss vor Veröffentlichung sicherstellen, dass eure Zeitung keine strafbaren Inhalte enthält.)
  • Adresse
    (Dies kann auch die Adresse der Schule sein, falls ihr darüber die Möglichkeit habt, Post zu empfangen.)
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer (bei Online-Angeboten)
    (Dies kann auch die Nummer der Schule sein, falls das so mit dem Sekretariat abgesprochen ist.)
  • Firmenname und Adresse der Druckerei

Neben rechtlichen Aspekten gibt es außerdem Regeln für fairen Journalismus, die der Presserat als Pressekodex zusammengestellt hat. Auch diese solltet ihr für eure Schüler*innenzeitung im Hinterkopf haben.

Unterstützung durch die Schule

Schülerzeitung mit Lehrerin

Schüler*innenzeitungen können Hilfe von der Schule erhalten, etwa von betreuenden Lehrer*innen.

Gemäß § 86 des Niedersächsischen Schulgesetztes muss eure Schulleitung euch bei eurer Arbeit als Schüler*innenzeitung unterstützen. Das heißt konkret, dass euch ein Raum in der Schule zur Verfügung gestellt werden muss, in dem ihr eure Redaktionssitzungen abhalten könnt. Wenn dies von euch explizit gewünscht wird, muss die Schule auch in beratender Funktion auftreten – zum Beispiel in Form einer beratenden Lehrkraft, die aber eure Pressefreiheit nicht einschränken darf.

Weitere Informationen für Schülerinnen und Schüler

Ausführlichere Informationen für Schüler*innenzeitungen hat die Jugendpresse Deutschland in Form eines Handbuchs zusammengestellt, dass ihr online kostenlos abrufen könnt. Da findet ihr alles, das ihr wissen müsst, wenn ihr eine Schüler*innenzeitung gründen wollt.

Mit den Mobilen Medienakademien kommen wir auch direkt zu euch in die Schule und helfen euch bei der Gründung einer Schüler*innenzeitung oder unterstützen euch bei einem bestehenden Zeitungsprojekt.

Wenn ihr weitere Fragen zu euren Rechten als Schüler*innenzeitung in Niedersachsen habt oder unsere Hilfe benötigt, kontaktiert uns gerne auf Instagram oder unter buero@deinejpn.de. Wir sind für euch da!